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Täglich grüsst der Cookie-Banner
Wer kennt es nicht: Bei nahezu jeder Website-Besuch grüsst der Cookie-Banner. Dabei handelt es sich leider nicht um ein leckeres Süssgebäck sondern vielmehr um aufdringliche Banner, komplexe Datenschutzgesetze und Einwilligungen. In diesem Beitrag bieten wir Ihnen eine Zusammenfassung über die Rechtsgrundlage in der Schweiz und erläutern, worauf Sie bei Ihrer Website achten müssen.
Image: cookiebanner.jpg
Diesbezüglich bieten wir Ihnen ebenfalls ein FAQ an, welches die häufig gestellten Fragen rund um das Thema beantwortet.

Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei , die durch den Besuch einer Webseite auf dem Computer oder einem anderen elektronischen Gerät abgelegt wird. Dieses Speichermedium erlaubt es, Nutzerpräferenzen, beispielsweise die bevorzugte Sprache, zu speichern, um dadurch das Nutzererlebnis zu optimieren und das Verhalten der Nutzer auf der Webseite zu analysieren. Es ist wichtig, zwischen den sogenannten First-Party-Cookies, die vom Betreiber der Webseite selbst verwendet werden, und den Third-Party-Cookies, durch welche Dritte wie beispielsweise Ad-Tech-Anbieter (Advertising Technology / digitale Werbung und Werbetechnologie) Daten sammeln können, zu unterscheiden. Diese Cookies können personenbezogene Daten beinhalten oder durch Verknüpfung mit personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht werden.

Ist der Cookie-Banner Pflicht?

In der Schweiz ist es grundsätzlich gestattet, Tracking ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Nutzer durchzuführen, auch mithilfe von Cookies und anderen lokal im Browser gespeicherten Daten. Es genügt, die Nutzer, insbesondere im Kontext der Datenschutzerklärung, darüber zu informieren. Diese Erklärung muss ebenfalls präzise Angaben enthalten, wie Einspruch erhoben werden kann.

Im Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Informationen, wie beispielsweise politischen Ansichten oder Gesundheitsdaten, sowie bei der Zusammenstellung von Daten, die ein detailliertes Persönlichkeitsprofil ergeben, ist eine klare, freiwillige und gut informierte Zustimmung notwendig.
Gleiches gilt für Schweizer Unternehmen, die Niederlassungen im EU-Raum haben oder Produkte/Dienstleistungen in der EU anbieten (z.B. über einen internationalen Online-Shop).

Das neue Gesetz ändert also nichts: es gibt für Websites, die auf Besucherinnen und Besucher in der Schweiz ausgerichtet sind, keine Cookie-/Tracking-Banner-Pflicht seit September 2023. In einem früheren Hostfactory INSIGHTS haben wir Sie darüber informiert, was es unter dem neuen Datenschutz­gesetz zu beachten gibt.

Da es schwierig ist zu definieren, ob eine Website nur auf Besucher/innen der Schweiz ausgerichtet ist, empfiehlt es sich auch ohne Pflicht, Ihre Website zur Absicherung und um Ihren Besuchern Transparenz zu bieten, mit einem Cookie-Banner zu versehen. Ebenfalls Welche Möglichkeiten und Optionen Sie dazu haben, zeigen wir Ihnen im nächsten Abschnitt genauer auf.

Welche Cookie-Banner Option eignet sich für meine Website?

Direkte Zustimmung oder Ablehnung (Hard Opt-in)
Erst wenn der Benutzer zustimmt, werden Cookies gespeichert. Wenn er ablehnt, dürfen keine Cookies gespeichert werden – dies bedeutet einen hohen technischen Aufwand. Cookies müssen zurückgehalten und erst nach der Zustimmung geliefert werden, diese lassen sich jedoch nur schwierig nach Usern sperren, vor allem bei Websites mit eingebundenen externen Tools wie Google Analytics, WordPress, usw. Zudem muss der Websitebetreiber auf viele nützliche Daten (z.B. Besucher-Statistiken) verzichten.

Diese ist die einzige rechtssichere Variante und empfiehlt sich daher für internationale Websites um das EU-Recht einzuhalten.

Information (Opt-out)
Im Cookie-Banner wird über die Verwendung von Cookies informiert, ohne aber eine Einwilligung zu thematisieren. Im Banner wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen (link), wo die Besucher sich über die Richtlinien und «Opt-out»-Möglichkeiten informieren können.

Da diese Option einfach zu implementieren ist und dem Schweizer Bundesgesetz entspricht, eignet sie sich für für Schweizer Websites ohne Europäisches Publikum. Der Nutzer wird vorgängig informiert und kann, sollte er nicht einverstanden sein die Datenschutzerklärung lesen um zu erfahren wie er die Cookies blockieren kann.

Welche Punkte sollten bezüglich Cookies in der Datenschutzerklärung erwähnt werden?

Um den Vorgaben des schweizerischen Rechts zu entsprechen, ist es erforderlich, die folgenden Aspekte zu erwähnen:

  • Welche Dienste speichern Cookies auf dem Computer des Benutzers und was ist der Zweck?
  • Welche Dienste übermitteln personenbezogene Daten des Nutzers und zu welchem Zweck?
  • Eine Anleitung, wie der Benutzer diese Cookies und Dienste in seinem Browser blockieren kann.
Unser Beitrag bietet lediglich allgemeine Hilfestellungen als Einstieg in die Thematik und keine Garantie. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen eine gezielte Beratung durch eine qualifizierte Fachperson.

Zur technischen Umsetzung

Gängige CMS oder Website Baukasten bieten diesbezüglich oft eigene Lösungen an, beziehungsweise sind via Modul oder Plugin erweiterbar, so dass ein entsprechend konfigurierbarer Cookie-Banner schnell eingerichtet ist.

Es gibt auch einfachere Lösungen welche beispielsweise direkt mittels JavaScript Snippet implementiert werden können. So sind auch simple Onepager und ältere Websites, beziehungsweise solche welche über kein CMS im Hintergrund verfügen, einfach entsprechend nachzurüsten. Ein bekanntes Tool hierfür ist Cookiebot.

Lösungen für WordPress

Für WordPress existiert eine Unmenge für diesen Zweck geeignete Plugins. Das bekannteste hierfür ist wohl Real Cookie Banner, welches einen grossen Funktionsumfang bietet und einfach zu implementieren ist. So können dort beispielsweise auch Sonderfälle wie Google Fonts, YouTube Videoplayer, oder andere problematische Inhalte sehr granular eingeschränkt und verwaltet werden. Auch sind die Einstellungen länderspezifisch, also je nach Ort von welchem der Besucher zugreift, individuell einstellbar.

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